Familienunternehmer als externer Beirat

In dem Praxisleitfaden „Familienunternehmer als externer Beirat“ erläutert der Autor Otto Obermaier,  was es bei der Auswahl und Zusammenarbeit von FamilienunternehmerInnen, die eine/n externe/n FamilienunternehmerIn im Beirat einsetzen, zu beachten gilt. Beirats- bzw. Aufsichtsratsstrukturen sind in öffentlichen Unternehmen selbstverständlicher Bestandteil der Governance. Für Familienunternehmen, sofern sie nicht gelistet sind, gilt dies nicht in gleichem Maße. Hier sind Form, Zusammensetzung und jeweils zugewiesene Kompetenzen frei wählbar. Die Wahl der Zusammensetzung liegt meist ganz in der Hand des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. der EigentümerInnen. Und es ist eine bekannte Tatsache, dass viele FamilienunternehmerInnen als Mitglied in ihrem beratenden oder gar kontrollierenden Gremium gern eine/n andere/n FamilienunternehmerIn sehen. Denn ein/e solche/r, so die Überlegung, sollte die spezifischen Belange dieser Unternehmensform besser kennen als ein Manager oder ein/e Anwalt bzw. Anwältin.

Titel und Untertitel Familienunternehmer als externer Beirat - Was es bei der Auswahl und Zusammenarbeit zu beachten gilt
Autor Otto Obermaier
Jahr 2020
Keywords Beirat, Familienunternehmer
Art Praxisleitfäden

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