Verantwortung im Recht

Im Praxisartikel „Verantwortung im Recht“ (2026) zeichnet Prof. Dr. Christoph Schreiber die dogmatischen Konturen des Verantwortungsbegriffs nach und zeigt, warum „Verantwortung“ juristisch keine feste Definition, sondern eine kontextabhängige Zurechnungs- und Ordnungsfigur ist. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Verantwortung in der politischen und rechtspolitischen Debatte deutlich an Bedeutung gewonnen hat – mit unterschiedlichen Bedeutungsnuancen je nach Rechtsgebiet.

Schreiber differenziert im Privatrecht besonders klar zwischen individueller Verantwortung (Zurechnung von Pflichtverletzungen und Haftung – häufig, aber nicht zwingend über das Verschuldensprinzip) und institutioneller Verantwortung, die an rechtliche Institutionen und Gegenseitigkeit gebunden ist. Als Beispiele nennt er etwa die Ehe, in der EhegattInnen „füreinander Verantwortung“ tragen, sowie familienrechtliche Beistands- und Rücksichtspflichten. Demgegenüber sei im Strafrecht Verantwortung enger an Schuld gebunden, während im öffentlichen Recht Verantwortung häufig über Zuständigkeiten und institutionelle Zuweisungen (z. B. Staatshaftung, Ressortprinzip) organisiert werde.

Titel und Untertitel Verantwortung im Recht. Bestandsaufnahme und aktuelle Entwicklungen
Autor Christoph Schreiber
Jahr 2026
Keywords Privatrecht, Recht, Strafrecht, Verantwortung
Art Beiträge für die Praxis

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