DAS WIFU-TEAM

Prof. Dr. Kay Windthorst


Gastprofessor am Forschungs- und Lehrbereich für Recht der Familienunternehmen


ADRESSE

Alfred-Herrhausen-Str. 48
58448 Witten
E-Mail: kay.windthorst@uni-bayreuth.de

Prof. Dr. Kay Windthorst unterstützt das WIFU seit 2013 als ständiger Gastprofessor. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Neben seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre ist er Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Geschäftsführender Direktor der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsstelle für Familienunternehmen sowie Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung für Juristen.

Nachdem Prof. Windthorst eine rechts- und betriebswirtschaftliche Ausbildung in einem internationalen Unternehmen (Quimica Sumex/Südchemie) in Mexico-City, Mexico, absolviert hatte, studierte er zunächst Wirtschaftswissenschaften an der Universität Stuttgart-Hohenheim, bevor er sich nach seinem Wehrdienst dazu entschloss in den Studiengang der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu wechseln. Seine Promotion absolvierte er 1997, seine Habilitation 2008.

Wissenschaftliche Arbeitsgebiete

  • Nationales und europäisches Wirtschaftsrecht: Die wissenschaftlichen Untersuchungen zielen vor allem auf die Erforschung der rechtlichen Rahmenbedingungen für (Familien-) Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene unter besonderer Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen, ökologischen und sozialen Bedingungen. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der Regulierung des Finanzsektors, des Gesundheitswesens und des Infrastrukturbereichs. Sie dienen zugleich als Referenzgebiete, um den Einfluss des Europarechts auf das nationale Recht und die daraus resultierenden Konsequenzen aufzuzeigen.
  • Erbschaftssteuerrecht, insbesondere die Bedeutung des neuen Erbschaftsteuerreformgesetzes für Familienunternehmen.
  • Staatshaftung: Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung sind neben den herkömmlichen Haftungsansprüchen gegen den Staat, etwa wegen verzögerter Zulassung eines Produkts, die finanzielle Verantwortung des Staates bei fehlerhaften Warnungen vor Produkten und bei unzureichender Erfüllung seiner Gewährleistungspflichten, die ein bestimmtes Versorgungsniveau sicherstellen sollen.
  • Rechtstheoretische und rechtsmethodische Untersuchung, wie rechtliche und außerrechtliche Faktoren die Entscheidungsfindung beeinflussen mit dem Ziel, die Rationalität, Objektivität, Transparenz und Stabilität der Entscheidungen zu verbessern

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