Definition


MITTELSTAND


In Zusammenhang mit Familienunternehmen werden häufig auch der Begriff „Mittelstand“ oder der Ausdruck „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ verwendet. Hier handelt es sich jedoch um eine Größenorientierung, die auf andere (Forschungs-) Objekte abzielt.

Definitionen:

KMU-Definition der Europäischen Kommission:
„Gemäß der Kommissionsempfehlung vom 6. Mai 2003 (Empfehlung 2003/361/EG), die seit dem 1. Januar 2005 die bis dahin geltende Empfehlung (96/280/EG) ersetzt, sind Unternehmen mit

  • bis zu 9 Beschäftigten und bis zu 2 Millionen € Jahresumsatz oder einer entsprechenden Bilanzsumme Kleinstunternehmen;
  • 49 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen € kleine Unternehmen;
  • 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen € mittlere Unternehmen.

Darüber hinaus wird eine weitgehende Unabhängigkeit der Unternehmen verlangt: So zählen Unternehmen, die zu mehr als 25 % zu einer Unternehmensgruppe gehören, nicht zu den KMU.“

Die offizielle Definition der EU finden Sie auch hier.

KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn:

Der Begriff „wirtschaftlicher Mittelstand“ ist ausschließlich in Deutschland gebräuchlich. In allen übrigen Ländern spricht man von kleinen und mittleren Unternehmen – und meint damit einen rein statistisch definierten Teil der Gesamtwirtschaft. Auf dieser Basis definiert das IfM Bonn seit 01.01.2002 Unternehmen mit

  • bis zu 9 Beschäftigten und weniger als 1 Million € Jahresumsatz als kleine Unternehmen,
  • bis zu 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen € als mittlere Unternehmen.“

Die offiziellen Definitionen des IfM Bonn finden Sie auch hier.

Probleme der Definitionen:

Die Begriffe „Mittelstand“ und „KMU“ sind aus Sicht des WIFU jedoch wenig zielführend, um die Spezifika dieser Unternehmensgattung abzugrenzen. Sie zielen lediglich auf die Größenordnung des Unternehmens, ignorieren jedoch das zentrale Unterscheidungsmerkmal: den Familien-Faktor des Unternehmens, der sich in der besonderen Eigentümerstruktur von Familienunternehmen widerspiegelt. Die Forschungsergebnisse der letzten 20 Jahre lassen den Schluss zu, dass wesentliche Führungsentscheidungen von Familienunternehmen durch die Verknüpfung von Familien- und Unternehmenslogiken zu erklären sind und weniger durch größenbezogene Vor- bzw. -Nachteile. Investitionsentscheidungen, der Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, die auf eine Enkelfähigkeit des Unternehmens hin ausgerichtet sind, vereinen Familienunternehmen völlig unabhängig von ihrer Größe und sind eher von Publikumsgesellschaften, also Unternehmensformen, die anonyme Eigentümerstrukturen verkörpern, zu unterscheiden.

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