Sich abstimmen statt abstimmen – und wenn ja, mit wem?

Die Geschäftsführung muss als oberstes Führungsorgan eines Unternehmens so organisiert sein, dass Entscheidungen angemessen, eindeutig und rechtzeitig getroffen werden. Um die Entscheidungsfähigkeit von Geschäftsführungskollegien auch bei der dort möglichen Meinungsvielfalt sicherzustellen, sehen die entsprechenden Geschäftsordnungen stets eindeutige Abstimmungsverfahren vor. Unsere Erhebungen in der Praxis zeigen jedoch, dass in den Kollegien gut geführter Unternehmen sehr selten abgestimmt wird. Kommt es dennoch zu einer Abstimmung, dann kann der Vorsitzende des Kollegiums, der formal ein Primus inter Pares ist, einen erheblichen, gestaltenden Einfluss auf das Abstimmungsverfahren und damit auch auf das Abstimmungsergebnis ausüben. Wenn sich ein Kollegium nicht einvernehmlich oder mit einem von allen Kollegen akzeptierten Abstimmungsergebnis auf ein Vorgehen einigen kann, besteht die Möglichkeit, dass die nächsthöhere Instanz, der fakultative Beirat oder der Aufsichtsrat, die Entscheidung an sich zieht.

Titel und Untertitel Sich abstimmen statt abstimmen - und wenn ja, mit wem? - Über die Entscheidungsfindung in Kollegien
Autor Hermut Kormann
Jahr 2014
Keywords Entscheidungsfindung, Entscheidungsprozess, Geschäftsführung
Art Beiträge für die Praxis

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